„Nehmt’s eich a Wohnung!“ Wer beim Sex gerne an der frischen Luft weilt, der sei gewarnt: Das kann teuer werden. Je nachdem, in welchem Land man sich befindet (Stichwort: „Sex on the beach“), drohen teils heftige Strafen.
Am Anfang war der Sommer. Dann kam die wunderschöne Natur, von Strand bis Park. Anschließend folgten die frisch Verliebten. Relativ flott verschwanden die Klamotten und, na ja, Blumen, Bienen, Bestäubung und so weiter. Blöderweise kam dann aber die Polizei und das romantisch-sinnliche Sommermärchen nahm ein allzu unangenehmes Ende.
Auch wenn Liebe keine Sünde sein kann: Sex im Freien kann leider durchaus strafbar sein. Wer mit runtergelassenen Hosen erwischt wird, der/die muss mit Konsequenzen rechnen!
Bis zu 75.000 Euro Geldstrafe
Gerade vor dem Urlaub empfiehlt es sich, die örtlichen Gesetze im Auge zu haben. „Sex on the beach“ wird überall gerne getrunken, aber nicht überall gerne gesehen. HolidayCheck hat 2009 recherchiert: In einigen Urlaubsländern wie Kroatien und Türkei ist mit Geldstrafen von bis zu 300 Euro zu rechnen. Das ist aber noch gar nichts. In Spanien kann die Strafe bis zu 75.000 Euro betragen. Die freizügigen Südlander? Von wegen! Schweden knöpft euch nur 50 Euro ab. Von den Folgekosten im Falle unzureichender Verhütung fangen wir erst gar nicht an.
Mehrere Jahre Haft
Es geht aber noch viel krasser: In Griechenland, Italien, Rumänien, Ägypten und auch Dänemark drohen mehrere Jahre Haft. Wie sich das auf euer Sexleben auswirkt, sollte klar sein. Ganz schlimm ist es in islamischen Ländern wie Dubai. Denn dort gilt: Selbst Küssen ist in der Öffentlichkeit strengstens verboten! Von Oben-ohne-Aktivitäten ist laut HolidayCheck auch in Ländern wie Kenia, Malaysia, Thailand und Südafrika nachdrücklich abzuraten!
Jetzt aber etwas Positives: Reisetipps! In Bulgarien, Norwegen, Kanada und Jamaika droht schlimmstenfalls eine Verwarnung und eventuell das nagende Gefühl der Scham. Noch besser hat man es im Vondelpark in Amsterdam. Dort ist Sex im Freien erlaubt! In Holland ticken die Uhren scheinbar wirklich anders.
Freiluft-Sex in Österreich?
Und in Österreich? Theoretisch ist eine empfindliche Geldstrafe und eine Höchststrafe von einem Jahr möglich. In der Praxis läuft es eher auf Erregung öffentlichen Ärgernisses im Rahmen des Sittenpolizeigesetzes hinaus. Das heißt: kein Gefängnis, 100 bis 300 Euro können es aber schon werden. Und: Man beachte das Wort „eher“.







