Dafür, wenn Jugendliche Nacktfotos von sich verschicken, haben ExpertInnen ein eigenes Wort kreiert. Aber was steckt hinter „Sexting“ (Sex + Texting)?
Ein schöner Schlamassel: Vor ein paar Monaten hat Sandra Daniel, mittlerweile ihr Ex-Freund, ein Nacktfoto von sich geschickt. Damals hat sie das romantisch gefunden. Doch jetzt ist es im Internet gelandet – und Sandra schämt sich furchtbar. Daniel bestreitet, dass er es gewesen ist. Es könnte aber einer seiner Freunde getan haben, denn ihnen hat er das Foto weitergeleitet.
Könnte dir nie passieren? Sicher nicht? 20 Prozent aller Teenager sagen, dass sie schon mal Nackt- oder Halbnacktfotos von sich verschickt haben. Und fast 40 Prozent aller Teenager meinen, es sei üblich, dass solche Fotos weiteren Personen als dem/der ursprünglichen Empfänger/-in zu Gesicht kommen. Das behauptet zumindest eine Online-Umfrage der amerikanischen Organisation „The National Campaign to Prevent Teen and Unplanned Pregnancy“.
Jede/-r hat das „Recht am eigenen Bild“
„Auch wenn man ein erotisches Foto von sich jetzt schön findet, ist es wohl in den seltensten Fällen für die breite Öffentlichkeit bestimmt“, sagt Bernhard Jungwirth. Der Koordinator des Projekts „Saferinternet.at“ warnt, dass das Internet nie vergisst: „Wenn ein Bild einmal im Umlauf ist, ist es schwer, es aus dem Web zu löschen.“ Findet man ein solches Foto von sich, empfiehlt der Experte, sich an die Person zu wenden, die es ins Web gestellt hat. Von ihr kann man verlangen, es unverzüglich zu entfernen. Wenn nicht klar ist, wer das Foto hochgeladen hat, kann man sich auch an die Plattform wenden, auf der es abgebildet ist. Nach einer erfolgreichen Entfernung kann man auch noch Suchmaschinen ersuchen, veraltete Cache-Einträge zu löschen, damit man bei einer Suchanfrage nicht mehr gefunden werden kann.
„Nur keine falsche Zurückhaltung“, empfiehlt Jungwirth. Denn das Gesetz hast du in jedem Fall auf deiner Seite. Jeder Mensch hat das „Recht am eigenen Bild“. Das heißt, man darf kein Foto veröffentlichen, das jemanden „herabsetzt“ oder „bloßstellt“. Wenn du ganz sicher sein willst, dass du ein bestimmtes Bild (zum Beispiel auf deiner Facebook-Seite) zeigen darfst, hol dir am besten das Einverständnis der dargestellten Person.






